13 9.5.3 Aufzeichnung Telefongespräch Im aufgezeichneten Telefongespräch mit dem Beschuldigten vom 16. Oktober 2018 sagte E.________ zum Beschuldigten (pag. 205): «Ach du bist ein Schatz. Dann kann ich bedienen morgen». Vorgängig wies sie im Gespräch darauf hin, dass eine Frau fast von T.________ komme und dass es nicht gut sei, dass der Beschuldigte ihr «keines mehr geben» könne. Diese Aussage kann nicht anders verstanden werden, als dass E.________ vom Beschuldigten Kokain für den Weiterverkauf an die Frau aus T.________ beziehen wollte.