___, welche der Polizei als Drogenkonsumentin, aber auch als Drogenverkäuferin bestens bekannt sei, als regelmässige Abnehmerin des Beschuldigten identifiziert worden. Anhand der Telefongespräche könne bestätigt werden, dass E.________ vom 9.-12. Oktober 2018 täglich zwei Mal beim Beschuldigten Kokain bezogen habe. Sie habe die Bestellungen als Kebab/Pizza-Bestellung codiert. Daraufhin habe eine physische Übergabe stattgefunden. Vier solcher Übergaben wurden durch die Polizei überwacht, am 11. Oktober 2018 wurde E.________ im Anschluss an die Übergabe von der Polizei angehalten.