__ gelieferte Kokaingemisch keine gute Qualität aufwies und der Beschuldigte damit nicht zufrieden war. Dies geht auch aus dem Telefongespräch vom 6. Oktober 2018 zwischen dem Beschuldigten und R.________ hervor, in dem er ihr folgenden Vorwurf macht: «Ja hallo, hast du gewusst, dass ich Probleme bekomme wegen das? ‹Unverständlich›, ich akzeptiere nicht. Du kannst es holen, andere bringen. Wenn nicht bringst, ich brauche nicht. Weisst du… man kann nicht Hälfte Hälfte ‹unverständlich› mischen. Das ist total daneben» (pag. 186). Zusammengefasst standen dem Beschuldigten demnach nicht die gesamten von R._____