Ihr Ex-Freund habe das Kokain jeweils gestreckt und deshalb sei die Qualität so schlecht gewesen. Er habe zum Beispiel aus 10 Gramm ca. 30-40 Gramm Kokaingemisch gemacht. Einmal im Jahr 2018 sei sie den schlechten Stoff wieder abholen gegangen (pag. 282 Z. 66). Auf Vorhalt, ob es somit zutreffe, dass sie in der Zeitspanne von 2015 bis 2018 an A.________ alias «S.________» maximal 120 bis 160 Gramm Kokain verkauft habe, sagte sie: «160 Gramm wohl nicht. Ich denke, es waren ca. 80g bis 120g. Genau kann ich es nicht sagen, da ich ja auch Kokain zurückgenommen habe» (pag. 282 Z. 92). Den Aussagen von R._____