11.5.1 unten). Die Übereinstimmung dieser Angaben, in denen die gute Qualität des Kokains hervorgehoben wurde, ist bemerkenswert. Mit diesen Laborergebnissen und Aussagen liegen zumindest in Bezug auf die Verkäufe an E.________, F.________ und G.________ Hinweise auf eine besonders reine Substanz vor. Es wäre deshalb mit der zitierten bundesgerichtlichen Rechtsprechung vereinbar gewesen, in diesen Fällen von einem höheren Wert als der mittleren Qualität auszugehen. Die Kammer ist diesbezüglich jedoch an das Verbot der reformatio in peius gebunden, weshalb von einem Reinheitsgrad von 63% gemäss SGRM-Statistik ausgegangen wird.