6B_280/2014 vom 1. September 2014, 6B_421/2014 vom 1. September 2014) oder Kokainbase (Urteile des Bundesgerichts 6P.92/2006 vom 2. November 2006 und 6B_1040/2017 vom 14. Februar 2018) abgestellt hatten. Beides erachtete das Bundesgericht als nicht willkürlich. Zur Frage, ob auf die Base oder das Hydrochlorid abzustellen ist, hat sich das Bundesgericht jedoch nie geäussert. Die Berechnung des Reinheitsgrads anhand des tieferen Kokainbasewerts ist für den Beschuldigten günstiger und demnach nicht zu beanstanden.