2. am 01.11.2018 durch Anstalten Treffen zum Kauf von 80,2 Gramm reinem Kokain von J.________; III. Der A.________ mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 20.11.2015 für den Strafrest einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten gewährte bedingte Vollzug sei zu widerrufen. IV. A.________ sei in Anwendung von Art. 40, 47, 49 Abs. 1, 51, 66a Abs. 1 lit. o StGB, Art. 19 Abs. 1 lit. c, d und g sowie Abs. 2 lit. a, 19 Abs. 3 lit. a BetmG, Art. 426 ff. StPO sowie unter Einbezug der seinerzeit bedingt ausgesprochenen und nunmehr zu vollziehenden Strafe im Sinne einer Gesamtstrafe gemäss Art. 46 Abs. 1 StGB zu verurteilen: