1.1 zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten unter Anrechnung der ausgestandenen Untersu- chungs-/Sicherheitshaft und des vorzeitigen Strafvollzugs von 840 Tagen (Stand: 18.02.2021) im Umfang von 365 Tagen; 1.2 zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens.