2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte/Berufungsführer (nachfolgend: Beschuldigter), amtlich vertreten durch Rechtsanwalt Dr. B.________, mit Eingabe vom 1. Mai 2020 fristgerecht die Berufung an (pag. 897). Die Berufungserklärung datiert vom 31. Juli 2020 und ging ebenfalls innert Frist beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag.