5. Vom beschlagnahmten Bargeldbetrag von EUR 2‘930.00 werden EUR 755.00 an L.________ als Inhaberin des Restaurant M.________, D.________, herausgegeben. 6. Die Restbeträge von CHF 683.95 und EUR 2‘175.00 werden zur Deckung der Verfahrenskosten eingezogen. 7. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. ________) ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG).