Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit von 03.12.2016 bis 29.04.2017 in D.________ durch Erwerb, Besitz und Konsum einer unbestimmten Menge Kokain wird infolge Verjährung eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird freigesprochen: 1. von der Anschuldigung des Einführens, Erwerbens, Lagern falschen Geldes, angeblich begangen ca. Mitte Oktober 2018 in D.________ 2. von der Anschuldigung der Geldwäscherei, angeblich begangen am 1.11.2018 in D.________