6. Die Entschädigung des amtlichen Anwalts des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt B.________, wird für das Beschwerdeverfahren vor Obergericht wie folgt bestimmt: Satz amtliche Entschädigung inkl. Auslagen/MWSt 200.00 CHF 911.55 Reisezuschlag CHF 0.00 Auslagen MWST-pflichtig inkl. Mehrwertsteuer 7.7% inkl. Auslagen ohne MWST Total, vom Kanton Bern auszurichten CHF 911.55