27. Die Verfahrenskosten für das Beschwerdeverfahren vor der Sicherheitsdirektion, von dieser festgesetzt auf eine Pauschalgebühr von CHF 500.00, werden unter Berücksichtigung der Verletzung des rechtlichen Gehörs (von 1/5 bzw. CHF 100.00) dem Beschwerdeführer zu 4/5, ausmachend CHF 400.00, zur Bezahlung auferlegt; CHF 100.00 trägt der Kanton Bern. Die CHF 400.00 werden je zur Hälfte an die Kosten betreffend die Frage der bedingten Entlassung und die Frage betreffend Massnahme/Gutachten angerechnet. Somit werden im Sinne der Ausführungen in Ziff.