Analog der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist vorliegend von einer teilweisen Aussichtslosigkeit auszugehen (vgl. auch DANIEL SUMMERMATTER, Die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts zur unentgeltlichen Rechtspflege: eine geglückte Rechtsfortbildung mit Wermutstropfen, HAVE 2016 S. 204, 208); die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und dem Beschwerdeführer für das verwaltungsinterne Verfahren das Recht zur unentgeltlichen Rechtspflege im Sinne der obigen Ausführungen teilweise gewährt, unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Anwalt.