Die Verfügung der BVD betreffend die bedingte Entlassung erging am 9. Januar 2020 und wurde dem Beschwerdeführer am 10. Januar 2020 zugestellt. Dagegen reichte er mit Eingabe vom 10. Februar 2020 bei der Vorinstanz Beschwerde ein (amtliche Akten SID pag. 8 ff.). Mit Schreiben vom 6. März 2020 liess sich die BVD vernehmen (amtliche Akten SID pag. 38 ff.). Mit Verfügung vom 14. April 2020 gab die Vorinstanz dem Beschwerdeführer Gelegenheit zur Einreichung von Schlussbemerkungen. Von dieser Gelegenheit machte er mit Eingabe vom 28. April 2020 Gebrauch (amtliche Akten SID pag. 52 ff.).