Gegenüber dem System und dem Apparat der Justiz habe er einiges an Groll und Wut aufgebaut. Weiter falle es ihm grundsätzlich nicht schwer, auf die Ausübung von Gewalt zu verzichten, die letzten diesbezüglichen Vorfälle lägen 15 Jahre zurück. Hinsichtlich der Suchtproblematik wurde festgehalten, der Beschwerdeführer wisse, dass von ihm im Rahmen einer stationären Massnahme eine Abstinenz erwartet werde und er könne dieses Ziel durchaus als notwendig nachvollziehen. Er wolle aber auch keinen Hehl daraus machen, dass er sich bis zu einem Übertritt noch die eine oder andere Pause in Form von THC-Konsum gönnen werde. Es gebe Themen, die ihn triggern würden;