Denn mit Blick auf die jüngsten Entwicklungen zeigt sich, dass die im Gutachten attestierten Fortschritte mit Vorsicht zu würdigen sind: Dem Therapieverlaufsbericht kann entnommen werden, dass sich der Beschwerdeführer anlässlich des Gesprächs zur Behandlungsaufnahme offen und neugierig gezeigt, sich aber auch dahingehend geäussert habe, er werde Zeit brauchen, um ein Vertrauen in den Therapeuten entwickeln zu können. Gegenüber einer foren- sisch-therapeutischen Behandlung im L.________ (Setting) der G.________ (Abteilung) zeige er sich aufgeschlossen und motiviert. Gegenüber dem System und dem Apparat der Justiz habe er einiges an Groll und Wut aufgebaut.