Mit der Vorinstanz sowie auch der KoFako gelangt auch die Kammer zur Überzeugung, dass für eine Umwandlung der Verwahrung in eine stationäre Massnahme nicht genügend Veränderungen beim Beschwerdeführer festgestellt werden können. Denn mit Blick auf die jüngsten Entwicklungen zeigt sich, dass die im Gutachten attestierten Fortschritte mit Vorsicht zu würdigen sind: Dem Therapieverlaufsbericht kann entnommen werden, dass sich der Beschwerdeführer anlässlich des Gesprächs zur Behandlungsaufnahme offen und neugierig gezeigt, sich aber auch dahingehend geäussert habe, er werde Zeit brauchen, um ein Vertrauen in den Therapeuten entwickeln zu können.