Es lässt sich daraus jedoch auch entnehmen, dass sich der Beschwerdeführer sehr wohl bewusst ist, dass er sich selbst für seine Situation in die Verantwortung nehmen muss und dass es Bemühungen seinerseits braucht, um von einer längerfristigen Besserung bzw. einer genügenden Therapierbarkeit und Therapiewilligkeit ausgehen zu können. Richtigerweise wird im Therapieverlaufsbericht denn auch festgehalten, dass es nun zu überprüfen gelte, inwiefern der Beschwerdeführer die grundsätzlich vorhandene Verantwortungsübernahme für einen positiven Behandlungsablauf aufrechterhalten und inwiefern er bei Konflikten und Schwierigkeiten auf die ihm zur