14 dysfunktionales Verhalten zu erlangen und sein früheres gewalttätiges Verhalten erheblich zu reduzieren, seit 2015 gänzlich einzustellen. Auch auf den Konsum von Alkohol sowie von weiteren illegalen Substanzen (mit Ausnahme von Cannabis) habe er seither verzichten können (amtliche Akten BVD pag. 1305 ff.). Das Gericht würdigt ein Gutachten weitgehend frei und es besteht grundsätzlich keine Bindung an die Feststellungen von sachverständigen Personen.