_ vom 5. Juni 2019 wurde im Wesentlichen festgehalten, der Beschwerdeführer müsse vermehrt auf sein Verhalten hingewiesen werden, da er gegenüber anderen öfters abwertend sei, insbesondere gegenüber Mitarbeitern. Durch sein abwertendes, lautes und aggressives Verhalten versuche er, emotionalen Druck auf sein Gegenüber ausüben zu können und erhoffe sich dadurch eine Lösung seiner Probleme. Die Einhaltung von sozialen Regeln sei für ihn herausfordernd. Konflikte könne der Beschwerdeführer zudem nicht selber lösen und er bleibe solange aufreibend, unsozial, frech und latent aggressiv, bis sich die Welt um ihn herum verändere.