4.6 der Beschwerde). Die Vorinstanz hielt in ihrem Entscheid dazu fest, die Umwandlung der altrechtlichen Verwahrung in eine neurechtliche sei von der zuständigen Instanz rechtskräftig angeordnet worden; die BVD sei somit verpflichtet, die Verwahrung zu vollziehen. Ob die Umwandlung einer altrechtlichen in eine neurechtliche Verwahrung zu