Es sei nicht unerheblich, ob die POM (Anm.: neu SID) durch den Regierungsrat vertreten werde oder durch den Rechtsdienst des Regierungsrates. Es handle sich keinesfalls um die identische Behörde. Im Kanton Bern würden offenbar nach Lust und Laune die Geschäfte entweder dem Regierungsrat oder dem Rechtsdienst zugewiesen. Eine gesetzliche Grundlage für die Delegation von Verwaltungsjustizfunktionen während eines hängigen Prozesses sei nicht geltend gemacht worden und nicht ersichtlich. Wenn die Beschwerde durch den Regierungsrat behandelt worden sei, müsse dieser auch die Stellungnahme an das Obergericht verfassen.