die Beschwerde gutzuheissen das Gesuch auf Antragstellung der Umwandlung der Verwahrung nach Art. 64 StGB in eine stationäre Massnahme nach Art. 59 StGB durch die Vollzugsbehörde wird gutgeheissen und es sei festzustellen, dass die aktuelle Haft gegen Art. 5 Ziff. 1 lit. a EMRK verstösst und dass die Haft in Verletzung von Art.