32 3. Die mit Verfügung vom 15. September 2020 angeordneten Ersatzmassnahmen werden aufgehoben. An ihre Stelle treten die angeordnete Weisung und Bewährungshilfe gemäss Ziff. II. hiervor. 4. Es wird festgestellt, dass im vorliegenden Strafverfahren kein DNA-Profil von A.________ erstellt wurde.