VI. Verfügungen Die mit Verfügung vom 15. September 2020 angeordneten Ersatzmassnahmen werden aufgehoben. An ihre Stelle treten die angeordnete Weisung und Bewährungshilfe gemäss Ziff. IV. vorne. Es wird festgestellt, dass im vorliegenden Strafverfahren kein DNA-Profil des Beschuldigten erstellt wurde (vgl. pag. 273). Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die vorzeitige Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN .________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 17 Abs. 4 i.V.m.