Bei der Verurteilung vom 25. Januar 2018 standen Drogenhandel und Geldwäscherei im Vordergrund. Die vorliegend zu beurteilenden Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz beging der Beschuldigte, weil er sich einer schwierigen beruflichen Situation befand und sein Geschäft retten wollte. Vom Drogenumfeld distanzierte sich der Beschuldigte glaubhaft. Seit der Entlassung aus der Sicherheitshaft im Mai 2020 scheint beim Beschuldigten überdies eine positive Persönlichkeitsentwicklung stattgefunden zu haben.