Die Freiheitsstrafe von 12 Monaten ist unbedingt auszusprechen. Damit einhergehend ist auch die Geldstrafe von 5 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 150.00, für den Schuldspruch wegen Fahrens ohne Haftpflichtversicherung gemäss Art. 96 Abs. 2 SVG unbedingt auszusprechen.