24 zeichnen sind, dürften zudem auch auf den Druck des laufenden Strafverfahrens (inkl. Anordnung von Ersatzmassnahmen) zurückzuführen sein, droht dem Beschuldigten doch eine erneute unbedingte Freiheitsstrafe sowie eine Rückversetzung in den Strafvollzug. Auch die finanzielle Situation des Beschuldigten ist nach wie vor nicht günstig und dürfte sich auch in naher Zukunft nicht so rasch verbessern (CHF 40'000.00 Verlustscheine und CHF 100'000.00 Betreibungen; pag. 885).