Sein Geschäftspartner ist ausgefallen und er musste sich neu organisieren. Gestützt auf seine Aussagen ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte damals einen «Tunnelblick» hatte und überfordert war. Er wollte sein Geschäft retten (vgl. Ziff. III. 7.2 vorne). Das ändert aber nichts daran, dass sich der Beschuldigte über einen längeren Zeitraum täglich ans Steuer eines Motorfahrzeugs setzte, übermüdet und unter Drogeneinfluss fuhr und dadurch sich selber und die übrigen Verkehrsteilnehmer einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben aussetzte.