Per 29. Juni 2018 wurde der Beschuldigte unter Anordnung von Bewährungshilfe bedingt aus dem Strafvollzug entlassen mit einer Probezeit bis zum 7. Mai 2020 (pag. 930). Trotz der teilweise einschlägigen Vorstrafen, der verbüssten längeren Freiheitsstrafen und der drohenden Rückver-