ff.) fanden seit der Entlassung des Beschuldigten aus der Sicherheitshaft bis am 22. April 2021 insgesamt 8 der 12 angebotenen monatlichen Gespräche statt (pag. 800; pag. 878). Der Beschuldigte hatte somit im vergangenen Jahr bei der Suchtberatungsstelle und bei der Bewährungshilfe rund 35 Termine wahrzunehmen, welche mit je 4 Stunden an die Freiheitsstrafe angerechnet werden können, ausmachend aufgerundet 6 Tage.