- Der Beschuldigte wird verpflichtet, mit der Bewährungshilfe zusammenzuarbeiten. - Der Beschuldigte wird verpflichtet, einer regelmässigen Erwerbstätigkeit nachzugehen bzw. nicht grundlos eine Stelle zu künden oder nicht anzutreten. Gemäss dem Bericht der contact Suchtbehandlung Bern vom 13. April 2021 erhielt der Beschuldigte am 19. Mai 2020 einen ersten Termin und befindet sich seit dem 25. Mai 2020 in psychotherapeutischer Behandlung. Die Psychotherapie-Sitzungen finden jede zweite Woche statt und werden vom Beschuldigten zuverlässig wahrgenommen, auch wenn er vereinzelt Termine verpasst hat.