629 f.): - Es wird eine Bewährungshilfe angeordnet; - Der Beschuldigte wird verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen seit der Haftentlassung mit einer Suchtberatungsstelle Kontakt aufzunehmen (z.B. Contact Bern, Berner Gesundheit) und dem Gericht umgehend Nachweis über den vorgesehenen Behandlungsplan einzureichen; - Der Beschuldigte verpflichtet sich, die ihm gemäss Schreiben der J.________ vom 17.04.2020 angebotene Stelle anzutreten und den Antritt gegenüber dem Gericht zu belegen.