11.4 Fazit Täterkomponenten Die Täterkomponenten wirken sich insgesamt leicht straferhöhend aus, weshalb die Strafe um 10 Strafeinheiten auf 360 Strafeinheiten zu erhöhen ist (-30 Strafeinheiten für das Vorleben, +80 Strafeinheiten für die Vorstrafen, -30 Strafeinheiten für die persönlichen Verhältnisse, +60 Strafeinheiten für das fortgesetzte Delinquieren und -70 Strafeinheiten für die Geständnisbereitschaft).