Im Januar, Februar und März 2021 war der Beschuldigte drei Mal ohne gültigen Fahrausweis mit dem ÖV unterwegs. Hierfür wurde er mit Strafbefehlen vom 15. und 22. April 2021 wegen Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz zu Bussen von CHF 200.00 und CHF 100.00 verurteilt (pag. 933 ff.). Da es sich bei diesen Vorfällen um Bagatellverstösse handelt, sind sie bei der Strafzumessung nicht masseblich zu berücksichtigen. Das fortgesetzte Delinquieren trotz laufenden Strafverfahrens, welches nicht zuletzt auch von fehlender Einsicht und echter Reue zeugt, hat sich im Umfang von 60 Strafeinheiten klar straferhöhend auszuwirken.