Es wurde polizeilich ermittelt, er wurde einvernommen und ärztlich untersucht. Nichts davon hielt den Beschuldigten davon ab, im selben Rahmen weiter zu delinquieren und durch sein uneinsichtiges Verhalten wiederholt Menschenleben ernsthaft zu gefährden. Besonders anschaulich zeigt sich dies am Verkehrsunfall vom 20. August 2019, der nicht einmal 24 Stunden nach dem letzten Verkehrsunfall erfolgte (vgl. pag. 775, S. 21 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).