19 während des Verfahrens überaus kooperativ und geständnisbereit – selbst betreffend Deliktszeiträume bzw. Delikte, die ihm ansonsten vermutungsweise nicht hätten nachgewiesen werden können. Zum anderen delinquierte er während des Strafverfahrens laufend weiter und offenbarte dabei eine bedenkliche Einstellung. Nach jedem Verkehrsunfall musste sich der Beschuldigte dem üblichen Prozedere unterziehen. Es wurde polizeilich ermittelt, er wurde einvernommen und ärztlich untersucht.