Ein tragfähiges soziales Umfeld scheint nicht vorhanden zu sein. Die Thera- pie- und Arbeitsbemühungen des Beschuldigten im vergangenen Jahr sind positiv zu werten, auch wenn diese sicher auch auf den Druck des laufenden Strafverfahrens zurückzuführen sein dürften, droht dem Beschuldigten doch eine erneute unbedingte Freiheitsstrafe sowie eine Rückversetzung in den Strafvollzug.