903 Z. 6). Auf Frage, wie sein soziales Umfeld sei und ob er einen neuen Freundeskreis habe, erklärte der Beschuldigte, er sei eigentlich immer alleine oder mit seiner Freundin und ihrem Kind zusammen. Bei der Arbeit habe er zwar Leute kennengelernt, das seien aber keine Freunde (pag. 903 Z. 23 ff.). Mit Blick auf die in die Brüche gegangene Beziehung zu seiner langjährigen Freundin, die häufigen Arbeitgeberwechsel und die anhaltenden administrativen und finanziellen Schwierigkeiten des Beschuldigten kann nicht von stabilen und gefestigten familiären und beruflichen Verhältnissen gesprochen werden.