grosse Fortschritte festgestellt werden können. Seit der Beschuldigte die Behandlung im Mai 2020 angefangen habe, gebe es keine Anhaltspunkte für Drogenkonsum (pag 874). Der Beschuldigte führte an der oberinstanzlichen Verhandlung aus, dass er nicht mehr mit seiner Exfreundin zusammen sei, aber wieder in einer Beziehung lebe (pag. 894 f. Z. 38, Z. 42 ff.). Seinen Sohn, der in der Schweiz lebe, habe er seit einem halben Jahr nicht mehr gesehen. Sein anderes Kind habe er schon lange nicht mehr gesehen (pag. 895 Z. 6 ff.). Er habe zurzeit keine Arbeit und lebe seit eineinhalb Monaten vom Sozialdienst (pag. 895 Z. 16 ff.).