So drohe dem Beschuldigten bei einem weiteren Arbeitsantritt wieder eine Lohnpfändung. Zu seinem Sohn pflege der Beschuldigte indirekten Kontakt über Facetime. Ende Jahr habe der Beschuldigte mitgeteilt, dass er sich eine neue Wohnung suchen möchte, weil er und seine Partnerin sich getrennt hätten (pag. 879). Gemäss dem Bericht der contact Suchtbehandlung Bern vom 13. April 2021 (pag. 874 f.) sei der Beschuldigte seit dem 25. Mai 2020 in psychotherapeutischer Behandlung, die regelmässig jede zweite Woche stattfinde und vom Beschuldigten zuverlässig wahrgenommen werde. Zusätzlich fänden bei Bedarf Termine bei einer Sozialarbeiterin statt.