Seit der letzten Berichterstattung vom 17. August 2021 seien weiterhin monatliche Gespräche angeboten worden. Es seien neun Gespräche geplant gewesen. Für einen Temin habe sich der Beschuldigte entschuldigt, zu drei Terminen sei er nicht erschienen. Seit Beginn der Suchttherapie mache der Beschuldigte psychisch einen stabileren Eindruck und habe spontan über keine suchtspezifischen Rückfälle berichtet (pag. 878). Die Kündigung bei der F.________ GmbH sei aufgrund von Differenzen bei den Lohnverhandlungen erfolgt. Die allfällig daraus resultierenden Nachteile wie Gerichtsauflagen, Tagesstruktur, stabile finanzielle Situation (Schuldenabzahlungen) seien thematisiert worden.