Dem Bericht der Bewährungshilfe vom 22. April 2021 (pag. 877 ff.) lässt sich entnehmen, dass sich der Beschuldigte bewusst sei, dass eine regelmässige Tagesstruktur im Rahmen einer geregelten Arbeitssituation zu seiner psychischen und finanziellen Stabilität beitrage. Der Beschuldigte sei nach wie vor auf engmaschige Unterstützung angewiesen, was durch die Bewährungshilfe punktuell angeboten werden könne. Die administrativen Abläufe sowie die damit zusammenhängenden Konsequenzen seien für den Beschuldigten nach wie vor nur schwer nachvollziehbar. Seit der letzten Berichterstattung vom 17. August 2021 seien weiterhin monatliche Gespräche angeboten worden.