896 Z. 25 ff.; pag. 927). Vom 2. November 2020 bis 27. Januar 2021 war der Beschuldigte sodann bei der F.________ GmbH angestellt (pag. 868; pag. 875; pag. 921 ff.). Mit Schreiben vom 20. Januar 2021 kündigte die F.________ GmbH dem Beschuldigten noch in der Probezeit per 27. Januar 2021 aus wirtschaftlichen Gründen (vgl. pag. 868). Seither ist der Beschuldigte beim Sozialdienst gemeldet und erhält eine ALV-Entschädigung von monatlich CHF 741.00 (pag. 875; pag. 882; pag. 885). Dem Bericht der Bewährungshilfe vom 22. April 2021 (pag.