Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 25. Januar 2018 wegen (qualifizierten) Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei und Vergehen gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 41 Monaten. Der Beschuldigte zeigte sich in der Vergangenheit von den bisher ausgesprochenen und verbüssten Freiheitsstrafen unbeeindruckt und offenbarte eine beachtliche Renitenz und Gleichgültigkeit gegenüber der geltenden Rechtsordnung und einer allfällig drohenden Rückversetzung.