Übertretung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten als Teilzusatzstrafe zum Urteil vom 24. Mai 2011 und einer Busse CHF 600.00; - Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 25. Januar 2018 wegen (qualifizierten) Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei und Vergehen gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 41 Monaten.