928 ff.): - Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 24. Mai 2011 wegen (qualifizierten) Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 35 Monaten und einer Busse von CHF 500.00; - Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 5. November 2012 wegen (qualifizierten) Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäscherei, Vergehen gegen das Waffengesetz, Verletzung der Verkehrsregeln, Fahren eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand, Führen eines nicht betriebssicheren Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises, Fahren ohne Führerausweis oder trotz Entzug sowie