11. Täterkomponenten 11.1 Vorleben, Vorstrafen und persönliche Verhältnisse Betreffend das Vorleben lässt sich dem erstinstanzlichen Urteil entnehmen, dass der Beschuldigte in Bern geboren und nach der Scheidung der Eltern mit seinen Geschwistern bei seiner Mutter aufgewachsen ist. Nach der obligatorischen Schulzeit fing der Beschuldigte eine Lehre als Carosserie-Sattler an, die abgebrochen wurde. Während des Strafvollzugs absolvierte er eine Attestlehre als Schreiner und schloss diese erfolgreich ab. Im Zeitpunkt der Verhaftung war er als selbständiger Schreiner tätig.