Die Einsatzstrafe von 90 Strafeinheiten für den Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung ist somit aufgrund der weiteren Schuldsprüche wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz um insgesamt 260 Strafeinheiten auf 350 Strafeinheiten zu erhöhen.